Direktive des Föderalen Dienstes für Finanzmonitoring der Russischen Föderation (Rosfinmonitoring) Nr. 79 vom 14.04.2021 „Über die Bevollmächtigung des Föderalen Dienstes für Finanzmonitoring, Anfragen an Kreditinstitute, Steuerbehörden der Russischen Föderation, Behörden, die mit der staatlichen Registrierung von Rechten und Transaktionen im Zusammenhang mit Immobilien und Betreibern von Informationssystemen befasst sind, in denen digitale Finanzanlagen ausgestellt werden, zu richten, wenn Inspektionen zur Korruptionsbekämpfung durchgeführt werden“.
Veröffentlicht auf dem offiziellen Internet-Portal der rechtlichen Informationen am 17.05.2021
Übersetzt von Jelisaweta O. Owtschinnikowa