Im Januar 1950 wurde die Todesstrafe für Hochverrat, Spionage und Sabotage in der UdSSR wiedereingeführt.
Im zaristischen Russland wurden viele Menschen hingerichtet. Das Maß der Schuld wurde durch die Strafvorschriften bestimmt. Man hat getötet – muss man dann gemäß dem Gesetz auch getötet werden. In Friedenszeiten wurden Verbrecher nicht erschossen aber erhängt.
Nach der Oktoberrevolution von 1917 wurde die Todesstrafe im Land abgeschafft. Im Februar 1918 wurde das Dekret „Das sozialistische Vaterland ist in Gefahr!“ verabschiedet, das die Möglichkeit erlaubt, auf der Stelle erschossen zu werden. Am 5. September desselben Jahres wurde das Dekret über den Roten Terror verabschiedet. Alle Personen, die an den Aktivitäten der Weißen Garde und/oder an Verschwörungen und Unruhen beteiligt waren, mussten erschossen werden. Im Juni 1919 erhielt die Tscheka das Recht, im Falle Hochverrats, Spionage, Geldfälschung usw. zu schießen.
Rechtlich wurde die Todesstrafe nur im Strafkodex der RSFSR von 1919 festgelegt. Bereits 1920 wurden rund 6.500 Menschen zum Tode verurteilt. Das Moratorium für die Todesstrafe in der UdSSR war seit 1947 in Kraft, als das Dekret über die Abschaffung der Todesstrafe am 26. Mai 1947 erlassen wurde. Nach dem Großen Vaterländischen Krieg war das Land sowohl finanziell, physisch als auch moralisch erschöpft.
Im Januar 1950 wurde sie jedoch durch das Dekret über die Anwendung der Todesstrafe auf Vaterlandsverräter, Spione und Saboteur-Diversanten erneut. In der Zeit von 1960 bis 1988 wurden in der UdSSR etwa 24.000 Menschen erschossen. Die meisten von ihnen waren Verbrecher, einige waren Spione und Vaterlandsverräter.
Das letzte Mal wurde die Todesstrafe in Russland 1996 angewendet. Am 1. Januar 2010 lief Jelzins Moratorium für die Todesstrafe in Russland aus. Im November 2009 entschied das Verfassungsgericht Russlands, dass keine Gerichte in Russland das Todesurteil verhängen dürfen.
Übersetzt von Jelisaweta O. Owtcshinnikowa