Das Autorenprojekt „Diskussionsrunden zum Strafrecht bei N.A. Lopaschenko“ gemeinsam mit der Saratower Filiale des Verbandes der Kriminalisten und Kriminologen
„Die Person“: Professor Yakov I. Gilinsky
Die Autorin und Veranstalterin: Natalia A. Lopasсhenko, Doktorin der Rechtswissenschaften, Professorin, Professorin an der Saratower Staatlichen Juristischen Akademie, Verdiente Juristin der Russischen Föderation.
Am 17. Februar 2021 fand die nächste Online-Konferenz des Autorenprojekts statt. Die Veranstaltung wurde im Format „Die Person“ präsentiert und war Herrn Professor Yakov I. Gilinsky gewidmet (Doktor der Rechtswissenschaften, Professor am Sankt-Petersburger Rechtsinstitut an der Universität der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation, Professor der Russischen Staatlichen Pädagogischen Herzen-Universität).
Insgesamt nahmen etwa 90 wissenschaftliche und praktische Mitarbeiter aus allen Regionen Russlands und anderen Ländern (Republik Armenien, Republik Belarus, Republik Kasachstan, Republik Slowenien, Republik Tadschikistan, Deutschland) an dieser Veranstaltung teil.
Im Abschnitt „Persönliche Fragen an die Person“ sprach Natalia A. Lopashenko Yakov I. Gilinsky mit persönlicher und beruflicher Fragen an.
In Fortsetzung gingen Fragen aus dem Publikum ein. Einige von ihnen waren:
— Dozent Margarita N. Urda (Kursk): „Ist es schwierig für Sie, ein Realist zu sein?“
— Kandidatin der Rechtswissenschaften, praktizierende Anwältin Julia Fedotova (Jekaterinburg): „Wenn Sie mit 28 Jahren wären, würden Sie aus Russland ausgewandert?“
Nach dem Interview bezeichnete Yakov I. Gilinsky das Thema seines Vortrags: Die Kriminalität: Was ist das? Warum? Was zu tun?
Während des Vortrags wies der Sprecher darauf hin:
- Die postmoderne Kriminologie ist nur ein Stadium in der Entwicklung der Kriminologie.
- Keine Handlung kann inhaltlich als „kriminell“ angesehen werden. Eine Handlung wird dann „kriminell“, wenn sie nach dem Willen der Behörden in das Strafrecht aufgenommen wird. Wenn die Behörden es übertreiben, kann jeder Bürger des Landes als „Verbrecher“ gelten. Es gibt überhaupt keine besondere kriminelle Persönlichkeit.
- Die Bestrafung führt die ihm zugewiesenen Aufgaben nicht aus. Man kann das Strafrecht und die Strafen nicht aufgeben, aber müssen man ihre negativen Folgen reduzieren.
Die Person erhielt Fragen der Zuhörer. Hier sind einige von ihnen:
— Dozentin Margarita N. Urda (Kursk): „Kann die Rechtfertigung des Nationalsozialismus als ein Verbrechen gelten?“
— Professor Semyon Ya. Lebedew (Moskau): „Gibt es überhaupt die Kriminalität oder nicht? Wenn es sie immer noch gibt, was sollte das Strafrecht sein, um sie zu bekämpfen?
Jakow I. Gilinsky antwortete auch auf die schriftlichen Fragen.Viele Teilnehmer der Konferenz sprachen im Rahmen der freien Diskussion. Abschließend dankte Yakov I. Gilinsky die Teilnehmer der Versammlung. Natalia A. Lopashenko erklärte die Konferenz für beendet.
Nach den Materialien der Rezension, die von Roman Komyagin vorbereitet wurden
Übersetzt von Jelisaweta O. Owtschinnikowa